Wir alle freuen uns, ein Spiel auf einem sauber abgezogenen Platz beginnen zu können. Wenn vorher auch die Linien vom roten Sand befreit wurden und in der Sonne glänzen, sieht der Platz einfach toll aus. Er lädt ein zum Spielen. Nach dem Spiel gehört es sich aber auch, den Platz so zu verlassen, wie man ihn vorgefunden hat.
Leider beobachten wir immer wieder, dass einige Vereinsmitglieder nach Beendigung des Spiels den Platz nicht wie erforderlich und vorgeschrieben, ordnungsgemäß abziehen.
Andere wiederum hängen das Schleppnetz nicht auf.
Einige wenige tun Beides (nicht).
Wir bitte alle Clubmitglieder und Gäste, die vorgeschriebenen Regeln einzuhalten.
Besonders das auf dem Platz liegengebliebene Schleppnetz leidet zusammen mit dem für die Finanzen des Vereins zuständigen Vorstandes unter der nicht ordnungsgemäßen Behandlung.
Wir wissen, dass die Netze sehr schwer sind und manche Damen dieses Gewicht nicht alleine stemmen können, aber da in aller Regel zu zweit oder zu viert gespielt wird, sollte es möglich sein, nach dem Abziehen des Platzes sich in Zweiergruppen zu organisieren, um die erforderlichen Aufhängevorgänge durchzuführen.
Falls es die finanzielle Situation zulässt, werden wir für diese Saison noch für jeden Platz ein leichtes Netz anschaffen, so dass für jeden Platz ein Netz (schwer) und eine Netzin (leicht) zur Verfügung stehen!
Die Benutzung der Tennisplätze ist nur solchen Mitgliedern gestattet, die im berechtigten Besitz eines vom Club ausgegebenen Namensschildes sind.
Die jeweils für eine volle Stunde geltende Belegung des Platzes erfolgt durch Aufhängen des Namensschildes an der Belegtafel. Das Recht der Belegung erlischt zehn Minuten nach Beginn der reservierten Stunde. Die Verwendung fremder Namensschilder für eigene Zwecke ist unstatthaft und unwirksam. Die Plätze müssen immer mit zwei Namensschildern belegt sein.
Die Plätze 1, 2, 3 und 4 können nur bei persönlicher Anwesenheit der Spieler für die nächste freie Stunde unter Benutzung der Uhren belegt werden. Dies gilt für Platz vier nur, falls dieser Platz nicht vom Trainer in Anspruch genommen wird. Das Anrecht erlischt, sobald ein Spieler vor der belegten Stunde den Platz verlässt oder in einem anderen Spiel mitwirkt.
Die Plätze 5, 6, 7 und M können bis zu einer Woche im Voraus belegt werden. Bis zur Beendigung der Medenspiele haben Mannschaftsspieler das Vorrecht zur Benutzung bestimmter Plätze (s. Aushang des Sportwartes). Wird der Platz nicht von Mannschaftsspielern beansprucht, so steht er jeweils für die begonnene Stunde zur allgemeinen Verfügung.
Kinder und Jugendliche sind von Montag bis Freitag bis 17:00 Uhr spielberechtigt. Darüber hinaus sind sie mit einem Erwachsenen jederzeit spielberechtigt.
Ab 17:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen dürfen Kinder und Jugendliche Platz 4 gleichberechtigt belegen, sofern dieser Platz nicht vom Trainer beansprucht wird.
Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder unter sechs Jahren die Plätze nicht ohne Aufsicht betreten.
Es gilt folgende Gastspielregelung:
Gäste dürfen generell nur mit
Mitgliedern spielen. Die Gastgebühr beträgt grundsätzlich für jede(n) Spieler/-in 10€.
Diese ist vor Spielbeginn bei der Clubwirtin
gegen den Erwerb einer Gastmarke zu entrichten.
Die Gastmarke ist an der Belegungstafel für jeden ersichtlich mit dem Märkchen des Mitglieds auszuhängen. Sollte das Clubhaus geschlossen sein, so ist das beteiligte Mitglied für
die spätere Entrichtung des Gastbeitrags
verantwortlich.
Jugendliche Gäste zahlen keine
Gastgebühr.
gez. der
Vorstand